Die Linke in Hilden will eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Dazu ist es jedoch notwendig zu wissen, was in den Sitzungen des Rates besprochen wurde und wer wie abgestimmt hat. Dazu hat die Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, der die Aufzeichnung von allen Sitzungen gefordert hat.

ANTRAG: Audiovisuelle Dokumentation und Bereitstellung von Rats- und Ausschusssitzungen zur Stärkung der Transparenz und Inklusion

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ab März 2026 die öffentlichen Teile der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse in Bild und Ton aufzuzeichnen.
  2. Ein Live-Streaming („Rats-TV“) findet nicht statt.
  3. Die Aufzeichnungen werden zeitversetzt mit einer Frist von 14 Tagen für 12 Monate ab Datum der Veröffentlichung im Bürgerinfoportal bereitgestellt. Ziel ist es,
    • Bürgerinnen und Bürgern mit Mobilitätseinschränkungen (Alter, Krankheit, Behinderung) die Teilhabe an der demokratischen Debatte zu ermöglichen,
    • den Schriftführerinnen und Schriftführern eine sichere Grundlage zur präzisen Anfertigung der Niederschriften zu bieten und so die Protokollsicherheit zu erhöhen,
    • Streitigkeiten und Zweifel bezüglich getätigter oder nicht getätigter Aussagen bereits im Vorfeld auszuräumen,
    • die Transparenz der Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger Hildens zu erhöhen.
  4. Um die Persönlichkeitsrechte anwesender Bürgerinnen und Bürger zu schützen, beginnt die Aufzeichnung erst nach Ende der Einwohnerfragestunde. Sie endet mit der förmlichen
    Schließung des öffentlichen Teils. Die Aufnahme in Bild und Ton von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern ist strikt untersagt.
  5. Um eine missbräuchliche Verwendung des Bildmaterials durch Dritte weniger wahrscheinlich zu machen, werden folgende Sicherungen implementiert:
    • Permanentes Wasserzeichen: Das Videobild wird über die gesamte Dauer mit einem deutlichen, transparenten Hinweis (z. B. dem Stadtwappen oder einem entsprechenden Hinweis) versehen.
    • Nutzungsbeschränkung: Die Bereitstellung erfolgt über einen Stream im Bürgerinfoportal ohne direkte Download-Funktion.
  6. Die Bereitstellung der Aufzeichnungen des nicht-öffentlichen Teils von Rats- und Ausschusssitzungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen für 12 Monate getrennt von denen des
    öffentlichen Teils. Diese dienen ausschließlich der internen Dokumentation für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und der Verwaltung und sind ausschließlich über das
    Gremieninfoportal zugänglich. Eine über persönliche Informationszwecke hinausgehende Verwendung dieser Aufzeichnungen ist untersagt. Punkt 5 findet hier entsprechend Anwendung.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell notwendige Änderungen der Geschäftsordnung (GO) für den Rat und die Ausschüsse vorzubereiten.

Begründung

Transparenz ist eines der wichtigsten Elemente einer funktionierenden politischen Teilhabe.
Nur informierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, politische Zusammenhänge und
Prozesse objektiv zu bewerten und sich daraus eine auf solidem Fundament stehende
Meinung zu bilden. Und nur Transparenz beugt Zweifeln, Misstrauen und Abwendung vom
politischen Geschehen wirksam vor.

Die Stadt Hilden möchte sich als bürgernahe und moderne Kommune verstehen. Dann darf
jedoch die politische Teilhabe nicht an der Schwelle zum Bürgerhaus enden. Denn viele
Menschen haben nicht die Möglichkeit, die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
vor Ort zu verfolgen. Familiäre Einbindung, berufliche oder sonstige Verpflichtungen oder
(vor allem) körperliche Einschränkungen lassen dies oft nicht zu.

Die zeitversetzte Aufzeichnung und Bereitstellung der Sitzungen macht es interessierten
Bürgerinnen und Bürgern möglich, politische Debatten und Entscheidungen
nachzuvollziehen. Auch wenn Niederschriften oftmals etwas ausführlicher ausfallen,
müssen den Bürgerinnen und Bürgern nach §52 GO NRW lediglich die wesentlichen Inhalte
von Ratsbeschlüssen mitgeteilt werden. Im Ergebnis bedeutet dies nicht weniger als
lückenhafte Informationen. Wie es zu einem Beschluss kam und wer zu einem
Tagesordnungspunkt welche Aussagen getätigt hat, muss regelmäßig nicht Teil der
Informationen sein, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Im
Umkehrschluss bedeutet das, dass sich die Einwohner Hildens auf lückenhafte Protokolle
oder Presseberichte verlassen müssen, wobei letztere (je nach herangezogener Publikation
und/oder Urheber) in hinreichendem Maße nicht gänzlich neutral sind.

Diesen Mangel wollen wir mit diesem Antrag beseitigen.

Inklusion und Barrierefreiheit als Kernaufgabe

Ein wesentlicher Aspekt dieses Antrages ist – neben der Transparenz – eine echte
Barrierefreiheit. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, chronisch kranke
Menschen oder Seniorinnen und Senioren ist der Weg ins Bürgerhaus beschwerlich, wenn
nicht gar unmöglich. Durch die Bereitstellung von audiovisuellen Aufzeichnungen können
auch diese Menschen aktiv am politischen Leben Hildens teilhaben. Und das allein sollte
von allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern als Aufgabe verstanden werden.
Unterstützung von Ratsmitgliedern sowie Schriftführerinnen und Schriftführern
Schon die Sitzung des Rates vom 16. Dezember 2025 hat gezeigt, dass Sachverhalte
früherer Sitzungen oftmals nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden können. Um solche
Zweifel künftig auszuräumen und um die Schriftführerinnen und Schriftführer bei der
Anfertigung der Niederschriften zu entlasten, eignet sich das Instrument der Aufzeichnung
aller Sitzungen insbesondere, die als „Single point of truth“ sehr präzise Niederschriften
ermöglicht.

Auch alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger können von diesem Instrument massiv
profitieren, wenn sie komplexe Debatten und Fachdiskussionen nachvollziehen müssen, um
später fundierte Entscheidungen auf der Basis von zuverlässigen Informationen treffen zu
können.

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Wir sind uns der Sorgen durchaus bewusst, die mit der Anfertigung und Bereitstellung von
Aufzeichnungen unserer Debatten einhergehen. Die Befürchtungen dürften vor allem in
Richtung der Instrumentalisierung einzelner, aus dem Kontext gerissener Passagen u. a. in
sozialen Netzwerken gehen.

Wir sind uns bewusst, dass es für Daten, die über das Internet übertragen werden, keinen
absoluten Schutz geben kann. Dennoch ist es durch ein einfach umzusetzendes
technisches Verfahren möglich, die Möglichkeiten an dieser Stelle zu reduzieren. Durch ein
permanentes digitales Wasserzeichen erschweren wir die Nutzung der Aufzeichnungen für
widrige Zwecke. Wer Teile von Debatten aus dem Kontext reißt, entlarvt sich durch dieses
Siegel sofort selbst als Manipulator. Diese Vorkehrung ist sehr einfach umsetzbar und dient
dem Schutz der Integrität des Rates und seiner Ausschüsse, während wir gleichzeitig die
Türen für die Bürger digital weit öffnen.

Bürgerinnen und Bürger schützen wir, indem sie in den Aufzeichnungen erst gar nicht
erscheinen. Dadurch stellen wir sicher, dass private Anliegen und Sorgen nicht im Internet
landen und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllen wir, in dem wir die
Zeit, für die Aufzeichnungen öffentlich verfügbar sind, auf 12 Monate begrenzen.
Mitglieder der Gremien müssen akzeptieren, dass sie durch ihr Engagement im Rat der Stadt
Hilden und seinen Ausschüssen Personen des öffentlichen Interesses sind. Ihr Handeln,
Reden und Wirken sind Teil des öffentlichen Diskurses und der öffentlichen politischen
Willensbildung. Wer sich für ein öffentliches Amt zur Wahl stellt, entscheidet sich bewusst
für eine exponierte Rolle. Wer öffentlich für die Bürgerinnen und Bürger entscheiden will,
muss auch akzeptieren, dass diese Entscheidungsprozesse – inklusive der Wortbeiträge –
für die Bürger nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Gemeindeordnung NRW sieht die Öffentlichkeit der Sitzung als Regelfall vor. Die
Aufzeichnung ist lediglich die technisch zeitgemäße Übersetzung dieses Grundsatzes.

Kosten

Da durch das abgesetzte „Rats-TV“ noch entsprechende Technik vorhanden sein sollte,
entstehen durch die Umsetzung dieses Antrages keinerlei Kosten für zusätzliche
Ausrüstung.