Antrag: Gerechte Bildung in Hilden - Sozialverträgliche Neugestaltung der Elternbeiträge für OGS, Kita und Kindertagespflege
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung der zuständigen Fachausschüsse die Elternbeitragssatzungen für die Offene Ganztagsschule (OGS), Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege mit Wirkung zum 01.08.2026 neu zu fassen. Die Neugestaltung erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
- Neufassung der Beitragsstufen
Die bisherigen Beitragsstufen werden durch regelmäßig gestaffelte Beitragsstufen ersetzt. Die Beitragsstufe 0 endet bei einem Jahresbruttoeinkommen von 34.999 EUR. Die Stufe 1 beginnt bei 35.000 EUR und endet bei 39.999 EUR. Die nachfolgenden Stufen erstrecken sich jeweils über einen Betrag von 10.000 EUR. - Entlastung kleiner Einkommen: Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis 34.999 EUR (neue Stufe 0) werden in den Betreuungsformen Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und offene Ganztagsschule beitragsfrei gestellt.
- Anhebung der Deckelung: Die bisherige Deckelung der Elternbeiträge bei 120.000 EUR wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine neue Einkommensobergrenze von 160.000 EUR brutto jährlich. Zwischen 120.000 EUR und 159.999 EUR werden die linearen Einkommensgruppen fortgesetzt. Die höchste Stufe (14) beginnt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 160.000 EUR.
- Beibehaltung aller weiteren Regelungen der Satzung: Die bestehenden Ermäßigungen für Geschwisterkinder sowie die Einzelheiten zur Berechnung des tatsächlichen Bruttoeinkommens bleiben in vollem Umfang erhalten.
Begründung
Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten des täglichen Lebens überproportional angestiegen. Insbesondere die Preissteigerungen in den Bereichen Wohnen, Lebensmittel und Energie belasten die Familien. Dabei leiden Familien mit geringeren Einkommen deutlich mehr unter der sich immer schneller drehenden Kostenspirale als solche mit höheren Einkommen. Hinzu kommen Alleinerziehende und Familien mit mehr als 2 Kindern, die überproportional häufig durch Armut und Überschuldung gefährdet sind.
Wir als Fraktion Die Linke sehen uns vor allem den Menschen verpflichtet, die in den wichtigen Gremien oftmals keine Lobby haben. Das sind die Menschen, die jeden Tag für geringe Löhne Alte und Kranke pflegen, Kinder betreuen und Bürokomplexe reinigen. Es sind die Menschen, die in den Supermärkten die täglichen Bedarfe der Menschen vor Ort sichern und sicherstellen, dass uns Pakete und Briefe erreichen. Kurz: Es sind die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft. Die Menschen, die das Funktionieren dieser Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen.
Gleichzeitig ist es eine schmerzliche und wissenschaftlich gesicherte Wahrheit, dass der Bildungserfolg in Deutschland so stark vom sozioökonomischen Status abhängig ist wie in kaum einem anderen Industrieland. Wir sind uns alle der Tatsache bewusst, dass Deutschland viel mehr für die Bildung unserer Kinder tun muss. Auch in finanzieller Hinsicht. Leider lassen die Taten, die aus dieser Erkenntnis resultieren sollten, seit jeher auf sich warten.
Wir hier in Hilden können einen kleinen Teil dazu beitragen, dass diese Herausforderung entschärft wird, in dem wir Familien mit geringeren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagespflege, für die Kindertageseinrichtungen und in der offenen Ganztagsschule spürbar entlasten und gleichzeitig die Menschen moderat in die Pflicht nehmen, die oftmals ein Vielfaches des Einkommens zur Verfügung haben.
Es liegt in unserer politischen Gestaltungsmacht, die ökonomischen Rahmenbedingungen der Familien zu verbessern. Die Höhe der Elternbeiträge ist hierbei einer der Hebel, die wir beeinflussen können. Und in Zeiten massiv gestiegener Lebenshaltungskosten ist es unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass Familien mit geringerem Einkommen am Ende des Monats mehr zur Verfügung haben.
Als Kommune können wir nur einen kleinen Beitrag leisten, damit Bildung kein Privileg des Geldbeutels bleibt. Wir haben die Möglichkeit, wirkliche Entlastung dort zu schaffen, wo sie gebraucht wird. Und wir nehmen die viel gerühmten starken Schultern in die Pflicht, sich sozial gerecht zu beteiligen.
Das kreisweite Beitragsniveau
Blicken wir in die Städte des Kreises Mettmann, sind wir in der Lage, einen direkten Vergleich mit den Beitragssätzen anderer Kommunen anzustellen.


* Keine Differenzierung nach U3 und Ü3
** Differenziert nach U2 und Ü2 (statt U3 und Ü3)
Die Stadt Monheim am Rhein ist in dieser Übersicht nicht aufgeführt, da dort zum jetzigen Zeitpunkt keine Gebühren für den Besuch der KiTa erhoben werden.
Um den Vergleich zu vervollständigen, blicken wir noch nach gleicher Logik auf die Beiträge für die offene Ganztagsschule.


* Keine Differenzierung nach 15 Uhr und 16 Uhr
** Vier Zeitmodelle (15, 16, 16:30 und 17 Uhr) mit gleichen Kosten
Diese Übersichten verdeutlichen, dass die Stadt Hilden im Hinblick auf die zu leistenden Elternbeiträge in den höheren Einkommensgruppen teils deutlich unter dem Niveau des Kreisdurchschnitts liegt.
Anhebung der Deckelung
Wir sind uns nur allzu bewusst, dass die Anhebung der Deckelung als übermäßige Belastung der „Leistungsträger unserer Gesellschaft“ bezeichnet werden wird. Doch wir sind uns – wie weiter oben bereits erwähnt - ebenso bewusst, dass die überwiegende Zahl der Leistungsträger nicht am oberen Ende der Einkommens-tabelle zu finden ist.
Auch wird vermutlich das Schreckgespenst einer Abwanderung der finanziell besser gestellten Familien beschworen. Doch die Realität ist: Familien mit einem Bruttoeinkommen von über 120.000 EUR werden Hilden nicht wegen einer moderaten Anpassung der Beiträge verlassen, die im Verhältnis zum Einkommen immer noch geringer ausfällt als die Belastung einer Durchschnittsfamilie. Ein echter Standortnachteil für Hilden entsteht nicht durch faire Beiträge der Spitzenverdiener, sondern durch eine soziale Schieflage, die Familien mit kleineren Einkommen den Verbleib in unserer Stadt erheblich erschwert.
Aufwand für die Verwaltung
Eine umfassende Reform der Elternbeiträge erfordert einen erhöhten administrativen Aufwand. Das darf jedoch niemals als Vorwand dienen, um soziale Ungerechtigkeit zu zementieren. Um die Verwaltung zu entlasten, legen wir mit diesem Antrag bereits detailliert ausgearbeitete Tabellenmodelle vor, die eine sofortige Prüfung und Umsetzung ermöglichen. Der Unterstützung der finanziell schwächer Aufgestellten in unserer Gesellschaft aufgrund von Aufwänden bei einem Verwaltungsakt eine Absage zu erteilen, kann und darf niemals Konsens werden.
Die beantragten Beitragstabellen
Im Folgenden finden Sie die von der Fraktion Die Linke im Stadtrat Hilden aufgestellten und hiermit beantragten Beitragstabellen für
- Kindertagespflege U3
- Kindertagespflege Ü3
- Kindertageseinrichtungen U3
- Kindertageseinrichtungen Ü3
- Offene Ganztagsschule





Ein Gebot der sozialen Verantwortung und Solidarität
Die entscheidende Frage ist: Wie gestalten wir Beteiligung fair und solidarisch? Wer 160.000 Euro im Jahr verdient, für den ist eine moderate Anpassung der Beiträge eine Frage der Organisation. Es schränkt weder die Lebensqualität noch die Teilhabe ein.
Wer jedoch 30.000 Euro verdient, für den bedeutet jeder Euro an Beiträgen einen direkten Verzicht. Verzicht auf gesunde Ernährung, Verzicht auf Teilhabe oder Verzicht auf eine aktive Freizeitgestaltung.
Wir haben es hier in der Hand, die Schieflage bei den Beiträgen mindestens zu mildern. Beitragsfreiheit für kleine Einkommen ist kein politisches Geschenk, sondern eine Frage der Teilhabe, der Solidarität und der echten Chancengleichheit.
Bildung und Teilhabe darf keine Frage des Geldbeutels sein.
Update 10. Februar 2026
Am 10. Februar haben wir zu diesem Antrag einen Änderungsantrag eingereicht, da es eine rechtliche Regelung über die Obergrenze der OGS-Beiträge gibt. Diese dürfen für das Jahr 2025/2026 den Betrag von 235 EUR nicht überschreiten. Ab dem Schuljahr 2026/2027 darf der Betrag auf 242 EUR angepasst werden.
Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.02.2026 wird wie folgt modifiziert:
- Die Staffelung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) wird so angepasst, dass der Spitzenbeitrag die ab 01.08.2026 geltende landesrechtliche Deckelung von 242,00 € nicht überschreitet.
- Unverändert bleibt die Forderung nach einer vollständigen Beitragsfreiheit für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 35.000 €.
- Die im ursprünglichen Antrag aufgeführte Tabelle 9 wird wie folgt geändert:
