ANTRAG: Sozial gerechte Staffelung der Beiträge zur Mittagsverpflegung im Primar- und Sekundarbereich
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung in den Fachausschüssen die Änderung von §5 der Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Bildungs- und Betreuungsangebote im Primarbereich wie folgt:
Für die Mittagsverpflegung wird zusätzlich zum Elternbeitrag ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser wird abhängig vom bereinigten Bruttojahreseinkommen für den Primarbereich und den Sekundarbereich an fünf Wochentagen wie folgt berechnet:

Begründung des Antrages
Für alle Einkommensgruppen sind die Kosten für die Mittagsverpflegung an den Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich in Hilden identisch. Auf den ersten Blick ergibt das auch Sinn. Schließlich bleibt ein Schnitzel ein Schnitzel, egal wer es isst. Doch diese betriebswirtschaftliche Sichtweise greift nicht nur zu kurz. Sie ist auch höchst unsozial und ungerecht. Denn es macht sehr wohl einen gewaltigen Unterschied, wer das Schnitzel isst.
Wirft man einen Blick auf die derzeitige Beitragsstruktur, fällt ein Punkt sofort ins Auge: Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 EUR zahlt in der OGS rund 2% dieses Einkommens für die Mittagsverpflegung. Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR zahlt hingegen nur 0,8%.
Der absolute Wert mag gleich sein (was die Ungleichheit noch vergrößert). Der prozentuale Wert hingegen unterscheidet sich sehr. Diesem Missstand will dieser Antrag entgegentreten.
Gegen soziale Ausgrenzung schon in der Grundschule
Steigen die Preise für das Mittagessen, wie es die Verwaltung vorschlägt, auf bis zu 125 EUR pro Monat im Jahr 2030, wird das viele Kinder vom gemeinsamen Mittagessen in der Schule ausschließen. Schon die anvisierten 85 EUR im Monat werden für manche Familie nicht zu stemmen sein. Gerade Familien mit geringeren Einkommen werden so daran gehindert, ihren Kindern die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Das ist keine Notwendigkeit, die aus einem unterfinanzierten Haushalt resultiert. Das ist Zementieren sozialer Ungerechtigkeit und Ausgrenzung per Beschluss.
Es entsteht ein ernstes sozialpolitisches Problem. Die Bildung von Zwei-Klassen-Situationen in Grundschulen und in den weiterführenden Schulen bedeutet für viele Kinder nicht einfach nur den Ausschluss aus der Gemeinschaft.
Wie der JAEB bereits in seiner Stellungnahme vom 10.02.2026 ausführt:
„Das Ergebnis der Haushaltskonsolidierung darf nicht lauten, dass Kinder vermehrt zwischen Junk Food, billigen Snacks oder gar keinem Mittagessen auswählen dürfen, was wir jedoch befürchten. Darüber hinaus hat eine unausgewogene oder unzureichende Ernährung nachweislich negative Auswirkungen auf Konzentrationsfähigkeit, Lernleistung und Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen. Es widerspricht dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und sicherlich auch dem Anspruch der Kommune, wenn finanzielle Hürden dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler auf eine gesunde Mahlzeit verzichten müssen.“
Es liegt an uns, die bestehende soziale Ungerechtigkeit wirksam zu bekämpfen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an den gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Gleichgültig aus welchen Familien sie stammen. Gleichgültig, welchen Hintergrund sie haben.