Am 05. November hat sich der neue Rat der Stadt Hilden konstituiert. Neben der Bildung und Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien wurde in dieser Ratssitzung über einen Antrag abgestimmt, der von CDU, SPD und den Grünen eingereicht wurde. Dieser Antrag scheint auf den ersten Blick gar nicht so spektakulär zu sein. Blickst Du jedoch genauer darauf, könntest Du ins Grübeln geraten.

Für uns war es ein besonderer Moment, als wir uns als erste linke Fraktion im Stadtrat Hilden auf unseren Plätzen niederließen. Doch die feierliche Stimmung, die noch zu Beginn der Sitzung durch den Ratssaal des Bürgerhauses waberte, wich schnell der politischen Realität. Denn die 27 Punkte lange Tagesordnung wartete mit einer brisanten Überraschung auf, die sich bereits im Vorfeld angekündigt hatte. CDU, SPD und die Grünen brachten einen Antrag ein, der bei den kleinen Fraktion - einschließlich unserer eigenen - auf ziemlichen Unmut gestoßen ist. Die drei großen Fraktionen wollten die Zahl der sachkundigen Bürger reduzieren, die von den Fraktionen in die Ausschüsse entsendet werden dürfen. 

Worum ging es in dem Antrag eigentlich?

Die große Ratsmehrheit aus CDU, SPD und Grünen hat einen Antrag eingebracht, der beabsichtigte, die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger (SKB) zu begrenzen, die eine Fraktion in die Ausschüsse entsenden darf. SKBs sind nicht Mitglieder des Rates, sondern Bürgerinnen und Bürger, die durch die Parteien benannt werden können. Diese Bürgerinnen und Bürger bringen in der Regel Fachwissen in die Ausschüsse mit und können die Parteien dadurch bei der Ratsarbeit unterstützen.

SKBs sind also vor allem für kleinere Fraktionen ein wichtiger Faktor, um in allen Ausschüssen auf Augenhöhe mit den größeren Fraktionen zu arbeiten.

Der Antrag, der letztlich vom Rat mehrheitlich angenommen wurde, begrenzt diese Anzahl nun. Fraktionen mit 3 Ratsmitgliedern (wie Die Linke) dürfen nun nur noch 3 SKBs benennen. Größere Fraktionen wie die SPD und CDU können immer noch 8 Personen einsetzen.

Das bedeutet: Die Linke hat einen Pool von 6 Leuten, während die CDU 28 Personen zur Verfügung hat und die SPD immer noch 20. Und hier ergibt sich auch bereits das Problem. Denn während die Begründung der Antragsteller "Kostenreduktion" lautete, gibt es hierüber durchaus berechtigte Zweifel.

Geht es den Parteien wirklich um Kostenreduktion?

Der Antrag zur Reduzierung der sachkundigen Bürger (SKB) wurde mit der Begründung der Kostenersparnis eingebracht. Und auf den ersten Blick ergibt das durchaus Sinn. Jeder SKB, der an einer Ausschuss- und Fraktionssitzung teilnimmt, erhält dafür eine Aufwandsentschädigung. 

Um nun einen Vergleich aufzuzeigen, benötigen wir die Ausschusssitzungen.

Berechnest Du diese Entschädigung anhand von 4 Ausschusssitzungen pro Jahr, erhältst Du etwa 184 EUR jährlich. Dazu kommen noch eventuelle Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie die Erstattung von Verdienstausfällen. Rechnen wir der Einfachheit halber mit 200 EUR pro Jahr und SKB.

In der abgelaufenen Wahlperiode waren 43 SKBs für die Fraktionen des Rates im Einsatz. Der nun gestellte Antrag von CDU/SPD/Grüne sieht vor, dass alle Fraktionen zusammen maximal 40 SKBs entsenden dürfen. 

CDU = 8
SPD = 8
AfD = 8
Grüne = 7
BA/Piraten = 3
FDP = 3
Die Linke = 3

Stellen wir das gegenüber:
40 x 200 = 8.000 €
43 x 200 = 8.600 €

Ja, weniger sachkundige Bürger bedeuten dann natürlich auch weniger Kosten. Wir reden hier jedoch über einen Betrag von 600 EUR pro Jahr, die weniger ausgezahlt werden. 

Weitere Besonderheit bei SKBs: Sie dürfen an Fraktionssitzungen teilnehmen. Für jede Fraktionssitzung erhalten SKBs 56,30 €.

Bei 43 SKBs ergibt das:
43 Personen x 30 Sitzungen x 56,30 € = 72.627 € pro Jahr

Bei 40 SKBs ergibt das:
40 Personen x 30 Sitzungen x 56,30 € = 67.560 € pro Jahr

Ergibt (mit den 600 € von oben) eine Ersparnis von 5.667 € pro Jahr.

Das wäre in der Tat eine großartige Sache, auch wenn die Beträge ziemlich gering ausfallen.

Es gibt jedoch ein "Aber".

Es gibt im Stadtrat 14 Ausschüsse.

15 Sitze:
Hauptausschuss, Kultur und Heimatpflege, Technische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Rechnungsprüfung, Schule und Sport, Sozialausschuss und Wahlprüfungsausschuss.

22 Sitze:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität

Das Besondere: 
Die CDU hatte in der ersten Ratssitzung beantragt, die Größen der 14er-Ausschüsse auf 15 Sitze zu erhöhen. Der 23er-Ausschuss hingegen sollte auf 22 reduziert werden. Genau das wurde auch vom Rat mehrheitlich so beschlossen.

Beispielhaft nehmen wir nun wieder 4 Ausschusssitzungen pro Jahr. Hierbei muss beachtet werden, dass SKBs ein höheres Sitzungsgeld bekommen als Ratsmitglieder. Um es einfach zu halten, nehmen wir den kleinsten gemeinsamen Nenner und nehmen an, alle Ausschüsse wären nur mit Ratsmitgliedern besetzt (was in der Realität nicht so ist). Auch tagen nicht alle Ausschüsse vier Mal pro Jahr. 

Die Fraktionssitzungen lassen wir hier zunächst außen vor. Da alle Ratsmitglieder auch in Fraktionen eingebunden sind, nehmen auch alle an solchen Sitzungen teil. Rechnen wir mit 30 Sitzungen im Jahr, merken wir uns: 56 Mitglieder x 30 Sitzungen x 25,50 € = 42.840 €

Für die Ausschüsse ergibt das:  
8 Ausschüsse x 14 Sitze x 4 Sitzungen x 25,50 € = 11.424 €
1 Ausschuss x 23 Sitze x 4 Sitzungen x 25,50 € = 2.346 € 
ergibt 13.770 € pro Jahr.

Gegenüber der neuen Regelung
8 Ausschüsse x 15 Sitze x 4 Sitzungen x 25,50 € = 12.240 €
1 Ausschuss x 22 Sitze x 4 Sitzungen x 25,50 € = 2.244 €
ergibt 14.484 € pro Jahr

Ergebnis:
Der Antrag der CDU führt dazu, dass im günstigsten Fall Mehrkosten von 714 € entstehen.

Der Antrag von Bügeraktion/Piraten, FDP und Die Linke

Ein weiterer Antrag sah vor, die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen (mit Ausnahme von "Finanzen und Beteiligungen" mit 17 sowie des Wahlausschusses mit 4) auf 11 zu reduzieren.

Der Effekt: Alle Fraktionen wären mit mindestens einem Sitz vertreten gewesen und es hätte nicht ausgelost werden müssen, wer einen Sitz erhält und wer nicht. 

Rechnen wir das durch:
9 Ausschüsse x 11 Sitze x 4 Sitzungen x 25,50 € = 10.098 € pro Jahr

Fassen wir diesen kostengünstigsten Fall zusammen:
Die CDU hat 714 € Mehrkosten durchgesetzt.
Beantragt haben wir mit BA und FDP Einsparungen von 3.672 €.

Wir betonen:
Dies ist ein Rechenmodell. Tatsächlich sind natürlich nicht in allen Ausschüssen nur Ratsmitglieder vertreten. Und nicht alle Ausschüsse tagen 4 mal pro Jahr. Und selbstverständlich hat keine Fraktion exakt 30 Sitzungen im Jahr, sondern üblicherweise mehr. Dennoch zeigt diese Rechnung etwas Auffälliges.

CDU, SPD und Grüne begründen Mehrkosten mit dem Argument der Kostenreduktion. Entweder haben sie eine vollkommen neue Form der Mathematik entdeckt oder das Motiv des Antrags war ein anderes.

Worum geht es also wirklich?

Eine Reduktion der Kosten war nicht die treibende Kraft bei diesem Antrag. Sonst wäre aus rein logischer Sicht die Reduzierung der Ausschusssitze die richtige Maßnahmen gewesen. Wir müssen also davon ausgehen, dass mit diesem Antrag die politische Arbeit der kleineren Fraktionen bewusst behindert wird.

Es wird zu prüfen sein, ob dieser Beschluss bestand hat.